Die Berufsausbildung zur Augenoptikerin/ zum Augenoptiker dauert in der Regel insgesamt 3 Jahre.
Voraussetzung ist ein Ausbildungsvertrag, der zwischen einem Augenoptikerbetrieb und der/dem Auszubildenden (bei Minderjährigen mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten) abgeschlossen wird.
Die betrieblichen Ausbildungsinhalte sind in der „Ausbildungsverordnung für das Augenoptikerhandwerk“ geregelt.
Link zur Ausbildungsverordnung.
Während der Ausbildung sind die Auszubildenden in der Regel zum Besuch der Berufsschule verpflichtet.
Der Unterricht in der Berufsschule erfolgt in einzelnen Unterrichtsblöcken, die meist zwei oder drei Wochen lang sind.
Bereits nach der Hälfte der Ausbildungszeit unterziehen sich die Auszubildenden einem 1. Teil der Gesellenprüfung, zum Abschluss der Ausbildung folgt der 2. Prüfungsteil.
Sofern die/der Auszubildende in Betrieb und Berufsschule mindestens jeweils „gute Leistungen“ gezeigt hat, ist auch eine vorzeitige Zulassung zur Gesellenprüfung (ein halbes Jahr früher) möglich.
Eine erfolgreiche Berufsausbildung endet mit dem Tag, an dem die/der Auszubildende dem Ausbildungsbetrieb eine Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an der Gesellenprüfung im Augenoptikerhandwerk vorlegen kann.
Abschluss der Berufsschule
Berufsschulen enden in Bayern mit dem Ende der Berufsausbildung, es findet keine schulische Abschlussprüfung statt.
Ziel der Berufsausbildung ist eine erfolgreiche Gesellenprüfung zur Augenoptikerin/ zum Augenoptiker. Diese Gesellenprüfung wird nicht von der Berufsschule, sondern von der Gesellenprüfungskommission der „Südbayerischen Innung für Augenoptik und Optometrie“ abgenommen. Den rechtlichen Rahmen für die Prüfungsinhalte findet man in der „Ausbildungsverordnung für das Augenoptikerhandwerk“. Weitergehende und detaillierte Informationen kann man den „Prüfungsinformationen“ der Südbayerischen Innung für Augenoptik und Optometrie“ entnehmen.
Da die Südbayerische Innung für Augenoptik und Optometrie über keine eigenen Räume und Geräte für die Durchführung der Gesellenprüfungen verfügt, finden alle Prüfungen in der Berufsschule für Augenoptik in den Räumen und an den Geräten statt, die den Auszubildenden bereits aus dem Unterricht an der Berufsschule bekannt sind.
Nach erfolgreichem Abschluss der Gesellenprüfung erhält der Prüfling in der Regel kurz vor Beginn der bayerischen Sommerferien einen Bescheid der Gesellenprüfungskommission, die dem Ausbildungsbetrieb vorzulegen ist. Damit ist die Berufsausbildung zur Augenoptikerin/ zum Augenoptiker beendet.
Mit bestandener Gesellenprüfung und einem Notendurchschnitt im Abschlusszeugnis der Berufsschule von 3,0 oder besser in den allgemeinbildenden und berufsbezogenen Fächern, erwerben Auszubildende automatisch den mittleren Schulabschluss („mittlere Reife“), sofern die Englischnote nicht schlechter als ausreichend ist.
Mit dem Abschluss der Berufsschule ist im Regelfall auch die Schulpflicht erfüllt. Der Abschluss ist im Deutschen Qualifikationsrahmen der Niveaustufe 4 zugeordnet.
Denjenigen, die im Anschluss an die erfolgreiche Berufsausbildung in der Regel mindestens drei Jahre hauptberuflich im Augenoptikerhandwerk tätig waren, wird der fachgebundene Hochschulzugang im Fachbereich Augenoptik/Optometrie eröffnet, wenn sie für das Studium geeignet sind. Die Studieneignung wird durch die Hochschule nach einem Beratungsgespräch entweder in einem besonderen Prüfungsverfahren oder durch ein erfolgreiches Probestudium von mindestens einem Jahr festgestellt.
Link zu PDF Download „Ausbildungsverordnung für das Augenoptikerhandwerk“
Link zu „Prüfungsinformationen“ der Südbayerischen Innung für Augenoptik und Optometrie