Beratungsangebote
Für allgemeine und/oder spezielle Fragen zum Schulalltag können sich die Schülerinnen und Schüler der Berufsschule selbstverständlich jederzeit an ihre Klassleitungen wenden. Für weitergehende schulische Fragen findet man in der Regel auch stets ein offenes Ohr bei der Schulleitung.
Für Fragen zum Ablauf, Inhalt und Organisation der Gesellenprüfung im Augenoptikerhandwerk ist die Gesellenprüfungskommission der Südbayerischen Innung für Augenoptik und Optometrie zuständig. Die Kontaktdaten können dem Internetauftritt der Innung entnommen werden.
Geht es um individuelle und persönliche Fragen in der Schule, können sich die Auszubildenden nicht nur an die eigenen Lehrkräfte, sondern auch an die gewählten schulischen Vertrauenslehrkräfte, die Mädchenbeauftragte, oder den Jungenbeauftragten wenden. Die entsprechenden Kontaktdaten finden sich im Schaukasten im Verwaltungsbereich der Schule.
Mit festen Sprechstunden in der Berufsschule für Augenoptik bietet auch eine Sozialpädagogin individuelle Beratung und Unterstützung, zum Beispiel durch
- Vermittlung von ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH) bei Lern- oder Sprachproblemen,
- Unterstützung bei der Suche nach Fördermöglichkeiten bei sozialen Problemen,
- oder Beratung bei Konflikten in Betrieb oder Berufsschule
Die Sprechzeiten und Kontaktmöglichkeiten außerhalb der festen Sprechzeiten können dem Schaukasten im Verwaltungsbereich der Schule entnommen werden.
Auch ein Schulpsychologe steht den Auszubildenden in der Berufsschule für Augenoptik für Beratung zur Verfügung. An ihn können sich Schüler*innen mit Lernschwierigkeiten und/oder Lese-/Rechtschreibstörungen genauso wenden, wie bei allgemeinen psychosozialen Problemen.
Die Sprechzeiten und Kontaktmöglichkeiten des Schulpsychologen außerhalb der festen Sprechzeiten können dem Schaukasten im Verwaltungsbereich der Schule entnommen werden.
Auch wenn die innerschulischen Beratungsangebote evtl. aufgetretene Probleme nicht immer sofort und nachhaltig lösen können, so können sie doch zumindest entsprechend zuständige und kompetente Institutionen vermitteln, an die sich die Schüler*innen mit ihren Problemen wenden können.
Innerschulische und außerschulische Hilfsangebote bei Depression, Angst und anderen psychischen Erkrankungen finden Sie unter folgendem Link:
Weiterbildungsmöglichkeiten nach der Ausbildung
Eine Berufsausbildung zur Augenoptikerin/ zum Augenoptiker eröffnet neben der Möglichkeit, im Anschluss an einer Berufsoberschule die Hochschulreife zu erwerben, ein breites Spektrum an fachlichen Aufstiegsmöglichkeiten im Berufsfeld Augenoptik/Optometrie:
- Meisterprüfung im Augenoptikerhandwerk nach dem Besuch von entsprechenden Vorbereitungsmaßnahmen, z.B. in München durch berufsbegleitende Kurse über die Südbayerische Innung für Augenoptik und Optometrie
- Technikerabschluss mit Meisterprüfung im Augenoptikerhandwerk durch Besuch einer Fachschule, z.B. in München
Wer eine dieser Prüfungen erfolgreich abgelegt hat ist berechtigt, zusätzlich den Titel „Bachelor Professional“ zu führen.
Durch beide Qualifikationen erwirbt man automatisch, ohne zusätzliche Prüfung, die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung – lediglich ein Beratungsgespräch einer Hochschule/Universität ist ergänzend erforderlich.
Entweder direkt nach der Ausbildung (wenn man bereits Abitur oder Fachhochschulreife hat), oder nach einer dreijährigen Tätigkeit im Augenoptikerhandwerk und einem Zulassungsverfahren (wenn man weder Abitur noch Fachhochschulreife nachweisen kann), kann man eine Führungsqualifikation auch über ein Bachelorstudium im Studiengang Augenoptik/Optometrie erwerben, z.B. an der Hochschule München.
Auch wenn man zunächst eine berufliche Fortbildungsprüfung erfolgreich abgelegt hat (Augenoptikermeister*in und/oder Staatlich geprüfte*r Augenoptiker*in), kann man im Anschluss durch einen Bachelorstudiengang Augenoptik/Optometrie in die akademische Laufbahn einsteigen.
Dazu benötigt man dann weder Abitur noch Fachhochschulreife, da mit der Fortbildungsprüfung automatisch die Hochschulzugangsberechtigung verbunden ist.
Außerdem werden die in der Meister- bzw. Technikerprüfung nachgewiesenen Kompetenzen in der Regel auf das Bachelorstudium durch einen Erlass von Prüfungsleistungen und/oder durch eine Verkürzung der Studiendauer angerechnet.
Basierend auf einem akademischen Bachelorabschluss bieten verschiedene Hochschulen im In- und Ausland Masterstudiengänge an, auch eine Promotion (Erwerb eines Doktortitels) ist ggf. möglich.