Studieninhalte
Die aktuelle Stundentafel für die Fachschule für Augenoptik hat das Bayerische Staatsministeriums für Unterricht und Kultus im Jahr 2011 mit einer Anlage zur „Schulordnung für zweijährige Fachschulen (Fachschulordnung – FSO)“ erlassen:
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Abschlussprüfungen
Gemäß Fachschulordnung unterziehen sich die Schülerinnen und Schüler der Städtischen Fachschule für Augenoptik einer vom Freistaat Bayern gestellten Staatlichen Abschlussprüfung.
Diese findet in vier theoretischen und drei praktischen Fächern statt. Anfang des zweiten Schuljahres wählt die Schulleitung die vier Fächer für die schriftliche Prüfung aus und teilt diese den Schülerinnen und Schülern mit.
Zur Auswahl für diese vier Prüfungen stehen fünf Unterrichtsfächer:
- Anatomie, Physiologie, Pathologie
- Betriebswirtschaft
- Brillenlehre
- Kontaktlinsenlehre
- Optometrie
Die drei praktischen Prüfungsfächer sind:
- Brillenanpassung
- Kontaktlinsenanpassung
- Optometrische Übungen
Werkstatt-Techniken werden in der Fachschule nicht mehr geprüft, hier haben Augenoptikerinnen und Augenoptiker ja bereits in der Gesellenprüfung ihre Kompetenzen gezeigt.
In die Bewertung der Prüfungen fließen die Leistungen des zweiten Schuljahres mit 50% ein; steht man genau zwischen zwei Noten, überwiegt allerdings die Prüfungsnote.
Wenn es zum Bestehen der Prüfung erforderlich oder eine Notenverbesserung möglich ist, können sich die Prüflinge in den theoretischen Fächern auch noch einer mündlichen Prüfung unterziehen.
Nahezu alle Studierenden nutzen die Gelegenheit, über die erfolgreiche Teilnahme am Meisterprüfungsteil IV (Berufs- und Arbeitspädagogik) auch den Meistertitel zu erwerben. Diese Prüfung, wie auch die dafür erforderliche Vorbereitung, ist in der Regel in den Unterrichtsbetrieb der Fachschule integriert – lediglich die von der Handwerkskammer dafür verlangten Prüfungsgebühren sind zusätzlich zu entrichten.
Wer auch die allgemeine Fachhochschulreife anstrebt, kann sich – falls er am Mathematikunterricht im zweiten Jahr teilgenommen hat – am Ende des zweiten Schuljahres freiwillig einer Ergänzungsprüfung unterziehen.
Aber auch ohne jegliche Zusatzprüfung erwerben alle Absolventinnen und Absolventen eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung. Näheres zur Fachhochschulreife und zur Hochschulzugangsberechtigung finden Sie in der Rubrik „Bildungsziele“.
Seit 2020 bietet die Münchener Handwerkskammer für die Studierenden der Fachschule die Möglichkeit, direkt nach erfolgreichem Fachschulabschluss und noch vor der Zeugnisausgabe an der Optometristenprüfung der Handwerkskammer in München teilzunehmen.