Das Kursentgelt beträgt 10.132,00 Euro pro Person welches am ersten Schultag im Februar 2024 fällig wird (Rechnungsstellung durch die Stadtkasse München), sowie Kosten an Verbrauchsmaterial (ca. 100,00 EUR).
Bitte informieren Sie sich bei der Handwerkskammer für München und Oberbayern über die anfallenden Prüfungsgebühren für die Abnahme der Meisterprüfung im Teil I und II.
Förderung
Folgende Fördermittel können beantragt werden:
- Das neue BAföG (www.bafög.de)
- BMBF Aufstiegs-BAföG (www.aufstiegs-bafoeg.de)
- Studienkredit – Deutsche Bildung Studienfinanzierung (www.deutsche-bildung.de)
Meisterbonus
Der Freistaat Bayern gewährt für erfolgreich abgelegte Meister- und Fortbildungsprüfungen den „Meisterbonus der Bayerischen Staatsregierung“.
Was ist der Meisterbonus?
Der Meisterbonus der Bayerischen Staatsregierung soll die Gleichwertigkeit von beruflicher und allgemeiner Bildung unterstreichen und macht den Weg der beruflichen Bildung noch attraktiver. Der Meisterbonus schafft somit einen weiteren Anreiz, sich beruflich weiterzubilden und die eigene Qualifikation zu stärken. Der Bonus beträgt aktuell 3.000,00 Euro.
Wer erhält einen Meisterbonus?
Der Meisterbonus wird seit dem 1. September 2013 (Stichtagsregelung) für Meisterprüfungen und bestimmte Fortbildungsprüfungen vergeben. Die Prüfung muss vor der fachlich und örtlich zuständigen Stelle im Freistaat Bayern abgelegt und von dieser das Zeugnis ausgestellt worden sein.
Sofern Sie zum Zeitpunkt der Anmeldung zur Prüfung oder zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses Ihren Hauptwohnsitz und/oder Ihren Beschäftigungsort innerhalb Bayerns hatten, ist die zuständige Stelle die Handwerkskammer für München und Oberbayern.